Schaustellerinfo
Daten der Events für das Jahr 2010/11
| Termin | Events |
| 14.05.2011 | Kindertag |
| 15.05.2011 | Hobby-Freizeit-Sport Messe (und verkaufsoffener Sonntag) |
| 27./ 28.05.2011 | Bierfest |
| 02.09.-04.09.2011 | Altstadtfest |
| 10.09.2011 | Kulturnacht |
| 06.11.2011 | Gänsemakrt (und verkaufsoffener Sonntag) |
| 02.12.- 21.12.2011 | Weihnachtsmarkt (Nikolausumzug am 6. Dezember) |
Wichtige Informationen:
Erfolgt die Zahlung der Standgelder nicht zum im Vertrag angegebenen Termin, so ist dieser Vertrag ungültig und sämtliche Ansprüche gegenüber dem Veranstalter aus dem ausgehändigten Vertrag erlöschen
Der Pächter muss gegen Haftpflicht und der mit dem gebrauch des Unternehmens in Verbindung stehenden Risiken versichert sein
Die Überlassung des Standplatzes erfolgt im derzeitigen Zustand; hinsichtlich der Bodenbeschaffenheit lehnt der Veranstalter jegliche Haftung ab
Der zugeteilte Standplatz ist im sauberen und ordnungsgemäßen Zustand zu halten und zu verlassen, andernfalls wird eine Reinigungsgebühr verlangt
Bei Störung oder Unterbrechung (Sturmschäden, allgemeiner Notstand, Quarantänerverfügung) stehen dem Pächter keine Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter zu
Wird die behördliche Erlaubnis dem Pächter aus zwingenden Gründen versagt, steht dem Pächter kein Anrecht auf Erstattung seiner Auslagen oder Zahlungen zu
Wird der Betrieb des Pächters durch sein Verschulden vor Beendigung des Festes abgebrochen, ist der Pächter zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 50% seines Standgeldes verpflichtet
Für sämtliche Getränkestände muss der jeweilige Pächter rechtzeitig eine Gestattung nach §12 gasth bei der Stadt Helmstedt beantragen
Alle Bedingungen / Vorraussetzungen für die Teilnahme an Veranstaltungen können im Vertrag entnommen werden.